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Rahmenbedingungen

[Stand: April 2024, Änderungen vorbehalten]

Ablauf:

  1. Sie kontaktieren mich per Email oder telefonisch und schildern kurz um was es geht.
  2. Wir vereinbaren einen ersten Termin, in dem Ihre Anliegen und Situation besprochen werden und ich Ihnen meine Arbeitsweise schildere und über den genaueren Rahmen aufkläre (Erstgespräch).
  3. Wenn Sie sich gut aufgehoben fühlen von meinem Angebot und auch ich habe den Eindruck, Ihnen helfen zu können, vereinbaren wir weitere Termine und skizzieren fürs Erste einen möglichen Zeitraum der Musiktherapie.

Kosten:

Erstgespräch50 Min.65 €
Einzel-Musiktherapie50 Min.80 €
Supervision50 Min.65 € Erstgespräch, alles Weitere wird individuell vereinbart
Mir ist wichtig:
Individuelle Preisgestaltungen sind zu einem gewissen Grad möglich. Bitte zögern Sie nicht, mich darauf anzusprechen, denn leider ist es derzeit (noch) nicht möglich, eine (Teil-)Refundierung für musiktherapeutische Behandlung durch die staatlichen / privaten Krankenkassen zu erhalten.
AUSNAHME: Die private Krankenversicheung UNIQA übernimmt Kosten für Musiktherapie, siehe: https://www.uniqa.at/versicherung/gesundheit/privatarzt.html

Zuweisung zur Musiktherapie:

Für eine musiktherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Zuweisung (von Arzt/Ärztin, Psycholog_in, Psychotherapeut_in oder Zahnarzt/Zahnärztin). Gerne besprechen wir persönlich, was das heißt und wie das für Sie am einfachsten zu lösen ist.

Verschwiegenheit:

Als Musiktherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht gemäß Musiktherapiegesetz. Ihre mir anvertrauten Inhalte bespreche ich demnach nicht ohne Ihr Einverständnis mit anderen Personen, eine Ausnahme besteht im Falle von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Zur Qualitätssicherung meiner Arbeit nehme ich selbst Supervision in Anspruch, deshalb werden möglicherweise Inhalte unserer Arbeit in diesem Rahmen geteilt – dies erfolgt jedoch anonymisiert UND Supervisor_innen unterliegen auch der Verschweigenheitspflicht.

Absageregelung:

Sollte es vorkommen, dass Sie innerhalb von 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin eine Einheit absagen müssen, werde ich diesen Termin regulär in Rechnung stellen.