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Rahmenbedingungen

[Stand: April 2024, Änderungen vorbehalten]

Kosten:

Erstgespräch50 Min.65 €
Einzel-Musiktherapie50 Min.80 €
Supervision50 Min.wird nach dem Erstgespräch individuell vereinbart

Mir ist wichtig: Individuelle Preisgestaltungen sind zu einem gewissen Grad möglich. Bitte zögern Sie nicht, mich darauf anzusprechen, denn leider ist es derzeit (noch) nicht möglich, eine (Teil-)Refundierung für musiktherapeutische Behandlung durch die staatlichen / privaten Krankenkassen zu erhalten. AUSNAHME: Die private Krankenversicheung UNIQA übernimmt Kosten für Musiktherapie, siehe: https://www.uniqa.at/versicherung/gesundheit/privatarzt.html

Zuweisung zur Musiktherapie:

Für eine musiktherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Zuweisung (von Arzt/Ärztin, Psycholog_in, Psychotherapeut_in oder Zahnarzt/Zahnärztin). Gerne besprechen wir persönlich, was das heißt und wie das für Sie am einfachsten zu lösen ist.

Verschwiegenheit:

Als Musiktherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht gemäß Musiktherapiegesetz. Ihre mir anvertrauten Inhalte bespreche ich demnach nicht ohne Ihr Einverständnis mit anderen Personen, eine Ausnahme besteht im Falle von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Zur Qualitätssicherung meiner Arbeit nehme ich selbst Supervision in Anspruch, deshalb werden möglicherweise Inhalte unserer Arbeit in diesem Rahmen geteilt – dies erfolgt jedoch anonymisiert UND Supervisor_innen unterliegen auch der Verschweigenheitspflicht.

Absageregelung:

Sollte es vorkommen, dass Sie innerhalb von 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin eine Einheit absagen müssen, werde ich diesen Termin regulär in Rechnung stellen.